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Vereinssatzung

Vereinssatzung des Vereins „Kinder- und Jugendverein Oberwartha“

§1 Name, Sitz, Eintragung

(1) Der Verein führt den Namen Kinder- und Jugendverein Oberwartha;  hat seinen Sitz in 01156 Dresden, Rudolf-Förster-Straße 10,  und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins:  Kinder- und Jugendverein Oberwartha  e.V.

§2 Zweck und Selbstlosigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke  im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

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